Ausschuss für Soziales und Integration



Der Ausschuss für Soziales und Integration besteht aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern sowie einem Mitglied mit beratender Stimme.

Des Weiteren nehmen Vertreter der freien Wohlfahrtsverbände an den öffentlichen Sitzungen des Ausschusses teil und beteiligen sich an
dessen Beratungen.

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